Ihr Partner für
alle dachleistungen!

Rufen Sie uns an:

07131 / 89 77 67

Rückruf

Rueckruf

Rückruf bitte

Nehmen sie mit uns kontakt auf

Jeder Hausbesitzer ist zur Wartung seines Daches verpflichtet

Bundesrichter verurteilen Hausbesitzer zu mehr Sorgfalt

Auch ein erst kürzlich saniertes Dach schützt nicht vor Regressansprüchen. Diese Erfahrung musste ein Hausbesitzer machen, der sich gegen die Schadensanforderung eines Nachbarn wehrte. Bei einem Sturm waren Dachteile seines Hauses abgelöst und in das benachbarte Gewächshaus einer Gärtnerei geschleudert worden.

Der Hausbesitzer sah keine Mitschuld seinerseits, da sein Dach erst drei Jahre zuvor umfassend saniert worden war. Ganz anderer Meinung waren da die Richter des Bundesgerichtshofs. In ihrem Urteil (Az. VI ZR 176/92) kamen sie zu der Auffassung, dass jeder Bauherr eine Wartungspflicht habe. Selbst Sturmstärken von 12 bis 13 Beaufort stellten heute keinen außergewöhnlichen Witterungseinfluss mehr dar.

Demnach müsse dem Bauherrn bzw. einem ihm gleichgestellten Verwalter eine Verletzung der Sorgfaltspflicht entgegen gehalten werden, wodurch er zum Schadenersatz verpflichtet sei. Wird ein Gebäude regelmäßig - also auch nach einer umfassenden Sanierung oder der Neuerrichtung - einer regelmäßigen Wartung unterzogen, können Schäden rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden, bevor sie größere Ausmaße annehmen.

Ein Beispiel: Durch ein abrutschendes Schneebrett auf dem Dach haben sich einige Dachziegel verschoben. Langsam und von innen noch unbemerkt kann nun Wasser in die Dämmung eindringen und die Sparren erreichen. Über einen längeren Zeitraum beginnt hier nun Schimmelbildung - ein Zersetzungsprozess. Sind erst einmal dunkle Flecken an der Dachinnenseite zu sehen, wird eine aufwendige Reparatur unumgänglich. Darüber hinaus findet der nächste Sturm in den Spalten zwischen den verrutschten Ziegeln ideale Angriffspunke, um ganze Dachteile oder das komplette Dach abzuheben.

Eine vermeidbare Katastrophe. Denn im Zuge einer Wartung wären die fehlerhaften Ziegel leicht entdeckt und mit wenigen Handgriffen wieder an ihren Platz verlegt worden.    

Wer regelmäßig eine Wartung vornehmen lässt, ist frei von Regressansprüchen

Quelle: Dachdecker Magazin